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Leitende und ausführende Arbeit[]

Von Unternehmen zu leistende Funktion im Betrieb[]

  • Eigentümerunternehmer sind selbst Allein- oder Miteigentümer des Unternehmens. Sie nehmen die Führungsaufgabe mit dem Risiko des Verlustes ihres Kapitaleinsatzes wahr.
  • Auftragsunternehmer, auch Manager genannt, sind Angestellte.
    Sie nehmen ihre Führungsaufgabe im Auftrag der Kapitalgeber wahr.

Sie üben die Funktionen der oberen Leistungsebene aus. Vorrangige Leitungsaufgaben sind die Festlegung der Unternehmensziele und die Planung. Aus den möglichen Unternehmensziele und Planungsalternativen treffen die Unternehmer die Auswahl. Ihre Entscheidungen sind dabei für die Lebensfähigkeit des Unternehmens langfristig wichtig. Deshalb sind an diese Personen hohe Anforderungen zu stellen:

  • fachliche Kompetenz
  • strategische Kompetenz
  • soziale Kompetenz
  • persönliche Kompetenz



Menschliche Arbeit im Betrieb-1



Von den Mitarbeiter zu leistende Funktion im Betrieb[]

  • Sind sie leitender Art, so sind sie Teilfunktionen der Unternehmerischen Funktion.
  • Sind sie ausführender Art, dann entsprechen die Funktionen den Bereich, in denen die Mitarbeiter tätig sind. Beispiele: Einkäufer oder Verkäufer im Kaufmännischen Bereich oder Zuschneider oder Dreher im gewerblichen Bereich.



Menschliche Arbeit im Betrieb-2



Kaufmännischer Angestellter (Handlungsgehilfe)[]

Kaufmännischer Angestellter ist, wer in einem Handelsgewerbe gegen Entgelt Kaufmännische Dienste leistet.
'Beispiel: Kassierer, Einkäufer, Sekretär....
Rechtliche Grundlage: Arbeitsvertrag

Rechte des Kaufmännischen Angestellten[]

  • Beschäftigung
  • Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten gemäß dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen
  • Vergütung
  • Festes Gehalt (Tarifvertrag oder Einzelvertrag)
  • evtl. Provision, Gewinnbeteiligung, Pension zusagen, Gratifikation
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit bis 6 Wochen, danach Krankengeld von der Krankenkasse
  • Weiterbildung ist in Tarifvertrag oder Einzelvertrag geregelt.
  • Fürsorge
  • Arbeitgeber hat die Pflicht, in seinem Betrieb auf die Erhaltung der Gesundheit des Angestellten zu achten, ihn zur Sozialversicherung anzumelden, die Beiträge dafür abzuziehen und abzuführen und ihm den Erholungsurlaub zu gewähren.
  • Zeugnis
  • Arbeitgeber muss ein unqualifiziertes bzw. ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.

Pflichten des Kaufmännischen Angestellten[]

  • Dienstleistung
  • Der Angestellte hat die Verpflichtung, die ihm übertragenen Arbeiten pünktlich, gewissenhaft und seinen Fähigkeiten entsprechend auszuführen sowie den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Arbeiten, die gegen ein Gesetz, gegen den Vertrag oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann er selbstverständlich ablehnen.
  • Weiterbildung
  • Der Angestellte soll seine beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten dem neuesten stand der Entwicklung anpassen und ergänzende Kenntnisse auf seinem Gebiet erwerben.
  • Treue und Verschwiegenheit
  • Der angestellte ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen und über Geschäftsgelegenheiten zu schweigen --> Verstoß Grund für die fristlose Kündigung
  • Handels- und Wettbewerbsverbot
  • Der Angestellte darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein eigenes Handelsgewerbe betreiben.
  • Dem Angestellten ist es außerdem verboten im Geschäftszweig des Arbeitgebers dauernd oder gelegentlich Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu machen --> dazu ausdrückliche Einwilligung des Arbeitgebers.
  • vertragliche Wettbewerbsabrede (Konkurrenzklausel)
  • Nach der Beendigung des Arbeitsvertrages ist der Angestellte gesetzlich weder zur Verschwiegenheit noch zur Beachtung des Handels- und Wettbewerbsverbots verpflichtet. Die allgemeine Haftung für Schädigung seines früheren Unternehmens bleibt bestehen.
    Die Klausel darf jedoch das berufliche Fortkommen und die Wahl des künftigen Arbeitsplatzes nicht wesentlich erschweren.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung, wenn der Zeitpunkt der Beendigung schon bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
  • unbefristete Arbeitsverhältnisse
    Auflösung durch:
  • ordentliche Kündigung (4 Wochen zum 15. oder Monatsende)
  • fristlose Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag

>Handlungsvollmacht[]

Handlungsvollmacht hat, wer zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder innerhalb eines Handelsgewerbes zur Vornahme von Rechtsgeschäften ermächtigt ist, die ein Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt.

  • Arten
  • allgemeine Handlungsvollmacht z.B. Filialleiter
  • Artvollmacht z.B. Einkäufer
  • Einzellvollmacht

>Prokura[]

Prokura besitzt, wer von einem Kaufmann zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen ermächtigt ist, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbe mit sich bringen kann.
Eintrag ins HR; kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.

>Generalvollmacht[]

Generalvollmacht hat, wer den Vollmachtgeber in allen Rechtsgeschäften vertreten kann, für die Vertretungsvollmacht gesetzlich oder satzungsgemäß zulässig ist.

Bevollmächtigung



Sozialpartnerschaft[]

>öffentliche rechtliche Organisation[]

  • Industrie- und Handelskammer (IHK), hat folgende Aufgaben Gebiete
  • Standortpolitik
    z.B. Konjunkturberichtserstattung, Stadtmarketing
  • Starthilfe und Unternehmensförderung
    Existenzgründungsberatung, Nachfolgeberatung, Durchführung von Gründertagen, Pflege von Existenzgründer- und Firmendatenbanken
  • Aus- und Weiterbildung
    Aus- und Weiterbildungsberatung, Durchführung von Weiterbildungen und Prüfungen, Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten
  • Innovation und Umwelt
    Innovations- und Fördermittelberatung, Pflege von Technologie- und Recycling-Börsen und Datenbanken
  • International
    Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets, Durchführung von Ländertagen, Außenwirtschaftstrainings, Delegationsreisen sowie Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung
  • Recht und Fair Play
    Rechtsauskünfte, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Bestellung von Sachverständigen, Führen einer Schuldnerliste
  • Handwerskammer
  • nimmt Abschlussprüfung ab
  • Ausübungsgenehmigung durch Eintragung in die Handwerksrolle
  • Weiterbildung
  • Lobbyarbeit

>privatrechtliche Organisationen[]

  • Organisation mit beruflich-fachlichen Aufgaben
    z.B. Bundesverband der Deutschen Indurstie (BDI)
  • Organisation mit tarif- und sozialpolitische Aufgaben
    z.B. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

>Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)[]

Sie sind Vereinigungen der Arbeitnehmer zur Förderung und Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Das Recht zum Zusammenschluss ist im Grundgesetz vereinbart --> Koalitionsfreiheit

  • Aufgaben
  • Kampfaufgabe
    Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Bildungsaufgabe
    Berufliche Weiterbildung, Umschulung etc.
  • rechtliche Aufgabe
    Abschluss von Tarifverträge, Rechtsbeihilfe

Arbeitskampf und Schlichtung[]

>Arbeitskampf[]

Das Kampfmittel des Arbeitnehmer zur Erreichung arbeitsrechtlicher Ziele ist der Streik --> gemeinsame geplante Arbeitsniederlegung

  • Voraussetzungen:
  • Auslaufen des Tarifvertrages
  • Urabstimmung, mind. 75% der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder
  • Organisation durch Gewerkschaft

>Arten des Streiks[]

  • Voll- oder Flächenstreik
  • Mini-Max-Streik
  • Flexi-Streik
  • Warnstreik
  • verbotenen "Wilden Streit"

>Aussperrung[]

Das Kampfmittel der Arbeitgeber ist die Aussperrung, das heißt die vorübergehende Aufhebung des Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer bestimmter oder aller Betriebe einer Branche.
Dies ist nur zulässig in einem Umfang, der sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit richtet.

Leitung der Unternehmung[]

Einsatz von Werkstoffen, Betriebsmitteln und menschlicher Arbeitskraft muss nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgen. Die Lenkung ist der Leitung übertragen.

  • Leistungsfunktionen:
    • Zielsetzung: Festlegung der Unternehmensziele
    • Planung: Vorrausschauende Gestaltung der Leistungsvorstellung
    • Organisation: Schaffung von Regelungssystemen
    • Kontrolle & Revision: Überwachung und Prüfung des Betriebes
    • Rechenschaftslegung: Darstellung des Leistungsergebnisse
    • Repräsentation: Vertretung der Unternehmung gegenüber Dritten.

Planung[]

Mit der Planung werden zunächst einmal Entwürfe geschaffen, die auf zeigen, wie die Ziele erreicht werden sollen.

  • Gesamtplan
ganze Unternehmen
  • Teilpläne
beschränken sich auf Funktionsbereiche z.B. Absatz, Produktion, Beschafft, etc.

Manche Pläne können nur durch professionelle Schätzung erstellt werden z.B. Absatzplan. Andere werden systematisch berechnet, z.B. Produktionsplanung mit Hilfe der Netzplantechnik.

Netzplantechnik[]

Mit grafischen Verfahren werden Arbeitsabläufe geplant, die der Verwirklichung eines Projekts dienen. Projekte sind Aufgaben, für die Anfangs- und Endzeitpunkte festliegen oder bestimmt werden können.

Netzplantechnik ist nicht für dauernde Routinearbeiten geeignet!

Mit ihr wird die logische Reihenfolge von Tätigkeiten festgelegt, des weiteren werden die zeitlichen und logischen Abhängigkeiten der einzelnen Tätigkeiten dargestellt.


Der Gesamtpuffer ist der Zeitabschnitt, um den ein Vorgang verschoben werden kann, ohne dadurch den Fertigstellungstermin des Projekts zu verzögern. Grün

Der freie Puffer ist der Zeitabschnitt, um den ein bestimmter Vorgang verschoben werden kann, ohne dass die unmittelbar folgende Tätigkeit verschoben werden muss. Grün

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