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Kennzeichen einer notleidenden Unternehmung:[]

-Umsatzrückgang -anhaltende Verluste
-geringer werdende Gewinne -Schrumpfung des Eigenkapitals
-steigende Verschuldung -Zahlungsschwierigkeiten
-Zahlungsunfähigkeit



Auswirkungen:[]

-Lieferanten können durch Auswirkungen Zahlungsunfähig werden.
-Bund, Land, Gemeinde und SV-Träger verlieren Einnahmen.
-Mitarbeiter verlieren Arbeitsplatz


Als Finanzkrise (Insolvenz) bezeichnet man vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten oder die dauernde Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.

Ursachen einer Krise:[]

innerbetriebliche Ursachen außerbetriebliche Ursachen
-Mangel an Kapital -Rückgang der Nachfrage durch
-falsche Kapitalverwendung *Abschwächung der Konjunktur
-Kapitalentzug durch überhöhte Privatentnahme *Änderung der Verbraucher Gewohnheiten
-mangelnde Kaufmännische Kenntnisse *Beschränkung der Kaufkraft infolge steigender Arbeitslosigkeit
-fehlerhafte Buchführung *Rückgang des Zahlungseingänge infolge größere Verluste an Außenständen
-technische Überalterung des Betriebs
-Verluste durch Fehldisposition
-mangelhafte Organisation

Krisen der Unternehmung[]



Krisen der Unternehmung



>Sanierung[]

Unter Sanierung versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens ohne Hilfe des Gläubigen.

  • Sanierung im weiteren Sinne
Beseitigung von Mängeln und Schäden um wieder Wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten;
z.B. : Rationalisierung, Schließung unwirtschaftlicher Betriebsteile usw.
  • Sanierung im engeren Sinne
Angleichung des nominellen Kapitals an das tatsächlich vorhandene.

>Insolvenz[]

Damit soll vermieden werden, dass einzelne Gläubiger versuchen, durch raschen Zugriff die volle Befriedigung Ihrer Forderungen zu erlangen, während andere bei leer ausgehen würden.

Ein Insolvenzverfahren löscht ein Unternehmen aus.

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger. Das Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös verteilt. Dem redlichen Schuldner wird die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

>Insolvenzplan[]

Durch den Insolvenzplan kann erreicht werden, dass das insolvente Unternehmen bestehen bleibt. Der Schuldner wird von seinem restlichen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
Ein Insolvenzplan kann dem Gericht sowohl durch den Schuldner als auch durch den Insolvenzverwalter vorgelegt werden. Darin werden geregelt:

  • Befriedigung der Gläubigen
  • Verwertung und Verwendung des Insolvenzmasse
  • Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Verfahrens.

>Außergerichtlicher Vergleich[]

Die Insolvenz eines Schuldners kann auch durch einen außergerichtlichen Vergleich behoben werden. Die Verhandlungen werden ohne gerichtliche Mitwirkung völlig frei, meist vertraulich geführt. Alle Gläubiger sollen zustimmen, brauchen aber nicht in gleicher Weise behandelt zu werden. Häufig schließt der Schuldner nur mit einzelnen Großgläubigern einen Vergleich.

Vorteile Nachteile
-rasche Durchführung -Gläubiger können bei nachfolgenden
Insolvenzverfahren nur noch Restforderung geltend machen.
-keine Veröffentlichung
-Keine Gerichtskosten

>Restschulbefreiung[]

Ist der Schuldner eine natürliche Person, so kann er auf seinen Antrag vom Insolvenzgericht von den Restschulden befreit werden.
Verpflichtung:

- muss sich um angemessene Erwerbstätigkeit bemühen
- vom Erbe, mindestens die Hälfte an Treuhänder abgeben
- Wohnsitz und Arbeitswechsel anzeigen
- Zahlungen an Gläubigern über den Treuhänder tätigen

>Bankrott[]

Ein Bankrott liegt vor, wenn der Schuldner die Insolvenz verschuldet hat.
Er wird mit Freiheitsstrafe geahndet:

Insolvenz: Ohne Verschulden => Straf frei
Bankrott: Mit Verschulden => Fahrlässig -> 2Jahre
Vorsatz -> 5 Jahre
Vorsatz + Gewinnsucht -> 10 Jahre

>Liquidation der Unternehmung[]

Die Liquidation ist die freiwillig Auflösung einer Unternehmung. Dabei wird das gesamte Vermögen der Unternehmung in liquide (flüssige) Mittel umgewandelt.

Gründe:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • hohes Alter
  • etc

Abwicklung:

  • Veröffentlichung im HR
  • Auf allen Geschäftsbriefen den Zusatz: i.l. = in Liquidation
  • Gesellschafter haften noch 5 Jahre nach Auflösung
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