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Informationen zur Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft[]

  • Alles Ausgaben der Berufsgenossenschaft werden einmal im Jahr auf die Mitgliedunternehmen umgelegt. Jedes Unternehmen erhält jeweils im März einen Beitragsbescheid für das zurückliegende Kalenderjahr.
  • Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Dafür löst die Berufsgenossenschaft seine Haftung für Arbeitsunfälle gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Darüber hinaus stehen auch Unternehmerinnen und Unternehmer selbst unter Versicherungsschutz.
  • Die des Jahresbeitrages hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Summe der Entgelte, die das Unternehmen an Mitarbeiter zahlt (bei Unternehmern die gewählte Versicherungssumme)
  • Einstufung in eine Gefahrklasse: Die Unfallgefahr ist in den verschiedenen Gewerbszweigen sehr unterschiedlich. Um den Beitrag gerecht abstufen zu können, werden die Unternehmen in Gefahrenklassen eingeteilt.
  • Nachlass/Zuschlag: Unternehmen, die weniger Unfälle als der Durchschnitt oder keine Unfälle haben, erhalten einen Nachlass auf den Beitrag von bis zu 10%. Für ein überdurchschnittliche Unfallbelastung wird ein Zuschlag von bis zu 10% erhoben.
  • Je nach Brance sind nuterschiedliche Berufsgenossenschaften zuständig.
  • Arbeitnehmer und Auszubildende sind kraft Gesetz versichert.
  • Leistungen: Heilbehandundlung, berufliche Rehabilitation, Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall, Beratung
  • Versichert sind alle Arbeitsunfälle oder Unfälle mit betrieblicher Tätigkeit, jedoch nicht bei Benutzung von Betriebseinrichtungen zu privaten Zwecken.
  • Auch Wegeunfälle sind versichert, d.h., die Versicherung begint und endet an der Außentür der Wohnung des Arbeitnehmers.
  • Nach dem Sozialgesetzbuch erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger dr gesetzliche Unfallversichung Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen.

Arbeitssicherheitsgesetz[]

Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz (in vollem Wortlaut: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) soll erreichen, dass

  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besodneren Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglischt hohen Wirkungsgrad erreichen.

je nach Art und Größe des Betriebes ist das Unternehmen verpflichtet, zur Umsetzung von Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und Arbeitsschutzausschusse zu bilden, die mindestens vierteljährlich tagen.

Arbeitsschutzgesetz[]

Das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) hat zum Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen, bleibt aber in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu kontrollieren. Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmsarbeitsverordnung zulassen.

Ziele:

  • Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankung sollten verhütet werden.
  • Es ist ein ständiger Verbesserungsprozess für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu gewährleisten.
  • Arbeitsbedingungen sind nach festen Grundprinzipien zu gestalten.
  • Gefährdungsbeurteilungen sind zu dokumentieren.
  • Beschäftigte sind über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz zu unterweisen.
  • Die Arbeitsmedizinische Vorsorge für Betroffene ist zu sichern.

Aufsicht: Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Gewerbeaufsichtsamt).

Siehe Auch[]

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